Motorrad-Führerschein

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Klasse A

Unbegrenzt Motorrad fahren

Klasse A2

Motorisierung bis 35 kW

Klasse A1 / Mofa

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Unbegrenzte Motorleistung
Führerschein Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

  • - Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben

 

  • - Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!

 

  • - Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstunden vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

  • - Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Was brauchst du?

  • – Biometrisches Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
  • – 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht
  • – 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorie
  • – Grundausbildung in der Praxis
  • – 5h Überland-, 4h Autobahn- und 3h Nachtfahrt

Eingeschlossene Klassen:

Der Führerschein Klasse A erlaubt Dir das Fahren dreirädriger Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädriger Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Grundbetrag*

600
  • für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts
    + Lernapp inklusive

Vorstellungsentgelt

75+240
  • (Praxis + Theorie)
    Die amtlichen Gebühren für die Prüfungsorganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben

Übungsfahrt

78 á 45min
  • Anzahl hängt von den persönlichen Fähigkeiten des Schülers ab

Sonderfahrt

90 á 45 min
  • - auf Bundes- oder Landstraßen
    - auf Autobahnen
    - bei Dämmerung und Dunkelheit

* Der Grundbetrag beträgt bei einem Aufstieg 100€ und bei einer Erweiterung 300€

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Motorleistung bis 35 kW
Führerschein Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg

    • - Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben

 

    • - Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!

 

  • - bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt

Was brauchst du?

  • – Biometrisches Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
  • – 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht
  • – 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorie
  • – Grundausbildung in der Praxis
  • – 5h Überland-, 4h Autobahn- und 3h Nachtfahrt

Eingeschlossene Klassen:

Grundbetrag*

600
  • für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts
    + Lernapp inklusive

Vorstellungsentgelt

75+240
  • (Praxis + Theorie)
    Die amtlichen Gebühren für die Prüfungsorganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben

Übungsfahrt

78 á 45min
  • Anzahl hängt von den persönlichen Fähigkeiten des Schülers ab

Sonderfahrt

90 á 45 min
  • - auf Bundes- oder Landstraßen
    - auf Autobahnen
    - bei Dämmerung und Dunkelheit

* Der Grundbetrag beträgt bei einem Aufstieg 100€ und bei einer Erweiterung 300€

Starte mit 16 mit Deinem Führerschein

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Motorleistung bis 11 kW
Führerschein Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Was brauchst du?

  • – Biometrisches Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
  • – 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht
  • – 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorie
  • – Grundausbildung in der Praxis
  • – 5h Überland-, 4h Autobahn- und 3h Nachtfahrt

Eingeschlossene Klassen:

Grundbetrag*

450
  • für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts
    + Lernapp inklusive

Vorstellungsentgelt

75+220
  • (Praxis + Theorie)
    Die amtlichen Gebühren für die Prüfungsorganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben

Übungsfahrt

69 á 45min
  • Anzahl hängt von den persönlichen Fähigkeiten des Schülers ab

Sonderfahrt

84 á 45 min
  • - auf Bundes- oder Landstraßen
    - auf Autobahnen
    - bei Dämmerung und Dunkelheit

* Der Grundbetrag beträgt bei einem Aufstieg 100€ und bei einer Erweiterung 300€

Mit 15 zum ersten Führerschein

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Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • - Einer bbH von maximal 45 km/h
  • - Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • - Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal  4 kW
  • - Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

  • Biometrisches Passbild
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Grundausbildung

Grundbetrag :  400,-€ + Lernapp inklusive

Vorstellungsentgelt: 75+200,-€ (Praxis + Theorie)

Übungsstunde á 45min: 75,-€

Mofa-Führerschein

Mindestalter: 15 Jahre

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor.

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor.

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

  • Biometrisches Passbild
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • Grundausbildung 90 min.

Mofa-Ausbildungskurs: 350,-€